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Wie soll unser Waffenrecht ausgestaltet sein?
   


Liebe Leserinnen und Leser des Willisauer Boten

Es gehört zur Tradition der Schweizerischen Demokratie, dass im Vorfeld von Gesetzesänderungen die davon Betroffenen in einem Vernehmlassungsverfahren angehört werden. Am Beispiel der kürzlich erfolgten Vernehmlassung zur Revision des Schweizer Waffenrechtes möchte ich die Bedeutung aufzeigen, welche der Konsultation von interessierten Kreisen und Verbänden zukommt.

Obwohl das neue Waffenrecht erst seit 1999 in Kraft ist, sieht sich der Bundesrat veranlasst, es in absehbarer Zeit in einigen Punkten zu ändern. Anlass dazu geben verschiedene Vorstösse aus dem Parlament. Andererseits ist die Schweiz im Zusammenhang mit den angelaufenen Verhandlungen des Bundesrates mit der EU über zusätzliche bilaterale Abkommen unter anderem auch an den Verträgen von Schengen und Dublin interessiert. Und diese tangieren auch das bestehende CH-Waffenrecht.

Bilaterale Verträge
Die EU Staaten haben untereinander in den verschiedensten Bereichen verbindliche Abkommen getroffen, welche innerhalb der EU Grenzen zwingend gelten. Selbstverständlich gelten die Verträge nicht für die Schweiz, weil wir bekanntlich nicht EU Mitglied sind. Nun hat aber die Schweiz ein Interesse, an gewissen EU-Abkommen zu partizipieren und bilateral zu übernehmen. Das heisst, wir übernehmen in ausgewählten Teilbereichen die Rechte und Pflichten, die in den Abkommen enthalten sind (so geschehen in den ersten Bilateralen Verträgen im Jahre 2001). Im Rahmen der Verhandlungen der Schweiz mit der EU über weitere Bilaterale Abkommen sind unter anderem auch die beiden Verträge von Schengen und Dublin ein Thema.
Abkommen von Schengen und Dublin: Um was geht es dabei?
Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass jeder grenzüberschreitende Personenverkehr Auswirkungen auf die Sicherheit haben kann. Deshalb haben sich die EU Staaten auf eine verstärkte Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich geeinigt und entsprechende Rahmenvorschriften nach dem Prinzip der sog. Mindestvorschriften erlassen

  • Die Abkommen von Schengen und Dublin regeln die Polizei - Zusammenarbeit unter den EU Staaten.
  • Die Personengrenzen innerhalb der EU werden abgebaut (freier Personenverkehr).
  • Demgegenüber werden die Grenzkontrollen an den Aussengrenzen massiv verstärkt.
  • Die Visumspflicht für Ausländer (Bürger ausserhalb der EU Staaten) wird vereinheitlicht.
  • Es wird ein geregelter Informationsaustausch über gesuchte und unerwünschte Personen aufgebaut.
  • Die EU betreibt innerhalb ihrer Grenzen eine gemeinsame Ausländer- und Asylpolitik.
  • Für die Bekämpfung von Verbrechen, Drogenhandel, Kriminalität und Asylmissbrauch werden einheitliche, wirksame Polizeimittel geschaffen.

Weil die Schweiz ihre Grenzen ausschliesslich zu EU-Staaten hat, ist es in ihrem eigenen Interesse, an der Bekämpfung der Kriminalität innerhalb Europas mitzumachen und vor allem auch an den modernen Informationssystemen teilzuhaben. Gerade in der Bearbeitung von Asylgesuchen wäre ein Rückgriff auf die Personen – Datenbanken der EU ein grosser Vorteil. Damit könnte innert kürzester Zeit festgestellt werden, ob der Asylsuchende schon in einem anderen Land ein gleiches Gesuch gestellt hat. Und schliesslich wäre es für unsere Tourismusbranche ein Vorteil, wenn die europäischen Visa für Touristen aus Übersee und Asien auch für die Schweiz ihre Gültigkeit hätten.

Vor- und Nachteile abwägen
Sie werden nun sagen, das ist ja alles in Ordnung; übernehmen wir die Verträge von Schengen und Dublin. Das Ganze hat allerdings einen Pferdefuss. Im Schengener Abkommen ist auch das Waffenrecht mit Rahmenvorschriften, welche EU weit gelten, geregelt. Und dieses EU-Waffenrecht ist strenger als das schweizerische.
Unter anderem war es gerade dieser Umstand, welcher den Bundesrat veranlasst hat, eine Vernehmlassung zur Revision des Waffenrechts bei den interessierten Kreisen vorzunehmen. Sie ist inzwischen abgeschlossen. Die vorgeschlagenen Änderungen (es sind zum Teil Verschärfungen) werden von den Schützen, Jägern und Sammlern - im wahrsten Sinn des Wortes - auf das Korn genommen.

 


Drei Punkte zur Revision des Waffengesetzes
Meine persönliche Haltung zur Revision des Waffengesetzes lege ich in drei grundsätzlichen Punkten dar:

  1. Wir sind in der Schweiz in der speziellen Situation, dass wir einen - im internationalen Vergleich - geringen Waffenmissbrauch haben. Und das, obwohl wir eine sehr grosse Anzahl Waffen in privaten Händen wissen. Unsere Bürgerinnen und Bürger geniessen bis heute das Vertrauen des Staates, des Gesetzgebers und der Vollzugsorgane. Dieses Vertrauen wird von den Schweizerinnen und den Schweizern grundsätzlich erwidert. Wenn wir unser Waffenrecht revidieren wollen, dann soll es nach wie vor auf dem Grundsatz dieses Vertrauens aufgebaut sein. Das Vertrauen hat in unserem Land eine lange Tradition, die sehr eng an unserem System der Milizarmee anliegt. Unsere Armee verlangt von ihren Angehörigen, dass sie die Waffen, die sie vom Staat für die Erfüllung der Wehrpflicht erhalten haben, daheim in der eigenen Wohnung aufbewahren. Dieser Umstand hat in unserem Land und in unserer Bevölkerung ein Selbstverständnis zum Waffenbesitz geschaffen. Und eben dieses Selbstverständnis darf nicht aus einer momentanen - zugegebenermassen nicht ganz einfachen - Verhandlungsposition mit der EU preisgegeben werden. Dagegen wehren sich die Schützen, die Jäger und die Sammler, aber auch viele Armeeangehörige zu Recht. Diese Kreise sind - in der Form einer selbstverständlichen Gegenleistung - nach wie vor bereit, auch in Zukunft die Verantwortung wahrzunehmen, die ihnen ein freiheitliches Waffenrecht überträgt. Und um dieses Zusammenwirken von Freiheit und Verantwortung geht es letztlich. Beide gehören bekanntlich zusammen wie Zwillingsschwestern.
  2. Es ist in Zukunft noch klarer zu trennen zwischen Waffenbesitzrecht von Schweizern und entsprechenden Einschränkungen (die bis zum Verbot reichen können) für ausländische Bürger oder Teilen davon. Die Kriminal- und Waffenmissbrauchs-Statistik spricht eine so eindeutige Sprache, dass man nicht nur differenzieren kann, sondern differenzieren muss. Das Recht auf Waffenbesitz ist selbstverständlich kein Menschenrecht. Aber es bleibt einer Nation unbenommen, ihren Bürgerinnen und Bürgern oder einem Teil davon ein freiheitliches Recht einzuräumen; vorausgesetzt, diese wissen mit der zugestandenen Freiheit verantwortungsbewusst umzugehen.
  3. Die technische Entwicklung neuer Waffen macht auch vor der Schweiz nicht halt. Deshalb macht das Einteilen der Waffen in verschiedene Kategorien durchaus Sinn. Es tut keinem Schützen, keinem Jäger und keinem Sammler weh, wenn Seriefeuerwaffen und Automaten schwieriger (oder nur in Ausnahmefällen) zu erwerben sind als beispielsweise ein gewöhnlicher Jagdstutzer oder ein Standardgewehr. Mit einer solchen Differenzierung soll sich nicht nur der Gesetzgeber der aktuellen Entwicklung anpassen; auch wir Schützen und Jäger sind im eigenen Interesse gut beraten, die Prioritäten richtig zu setzen.
    A la carte - Lösung erwünscht
    Ob die Schweiz in Zukunft an den Abkommen von Schengen und Dublin partizipieren kann und will, wird im Wesentlichen auch davon abhängen, ob wir mit der EU in Bezug auf das Waffenrecht eine „à la carte Lösung“ aushandeln können. Allein schon unsere Milizarmee erfordert für unser Land einen Sonderstatus. Ohne eine massgeschneiderte Lösung wird es schwierig werden, eine Akzeptanz für die Verträge von Schengen und Dublin in einer Volksabstimmung zu erhalten. Es käme zu einer unvermeidlichen, intensiven Auseinandersetzung zwischen den unterschiedlichsten Interessenvertretern. Es bleibt die Hoffnung, dass die politische Auseinandersetzung zuerst einmal in der Expertenkommission, im Bundesrat und anschliessend im Parlament gut über die Bühne geht. Anzustreben ist dabei ein ausgewogen revidiertes Waffenrecht, das den Anliegen der Milizarmee, der Schützen, Jäger und Sammler angemessen Rechnung trägt und dabei auch auf die bewährten Werte von Freiheit und Verantwortung setzt.
    Bis es so weit ist, wird noch mehr als ein Frühling ins Land ziehen. Und so wünsche ich Ihnen, geschätzte Leserinnen und Leser viele schöne Frühlingstage; freuen Sie sich an den blühenden Bäumen und am frischen, hellen Blattgrün in Feld und Wald.

 
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